Gemeinde Großerlach

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Umstellung auf das europäische Lastschriftverfahren

SEPA bedeutet „Single Euro Payments Area“ und bezeichnet den europäischen Zahlungsverkehrsraum. 
SEPA hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift) zum Ziel. Im europäischen Zahlungsverkehr sind derzeit meist nationale Verfahren im Einsatz. Selbst im Euro-Raum sind Überweisungen und Lastschriften derzeit noch unterschiedlich geregelt. Politik und Kreditwirtschaft haben nun einheitliche Regeln für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr eingeführt.
Europaweit sind im Zuge der Schaffung dieses einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes von allen Zahlungsverkehrsteilnehmern die Zahlungsinstrumente anzugleichen. Die Umsetzung ist verpflichtend und muss von allen Zahlungsverkehrsteilnehmern (Behörden, Gemeinden, Städten, Versicherungen, Firmen etc. ) bis spätestens 01.02.2014 erfolgt sein.
Die Gemeinde Großerlach wird ab 06.11.2013 auf SEPA umstellen und alle Lastschriften mit den internationalen Bankverbindungen durchführen. 
Die Gemeinde hat bei allen Zahlungspflichtigen, die bisher am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen haben, die Bankleitzahlen und Kontonummern in IBAN und BIC umgerechnet. 
Die bisherigen Einzugsermächtigungen werden automatisch in ein SEPA-Basislastschrift­mandat umgewandelt und als SEPA-Basislastschriftmandat geführt. Abbucher nehmen weiterhin, wie gewohnt, am Lastschriftverfahren teil.
Sie werden in einem Informationsschreiben über diese Umstellung informiert. Das Schreiben enthält Angaben
- zur hinterlegten internationalen Bankverbindung,
- zu den hinterlegten Mandatsreferenznummern und den Abgaben,
- zur Gläubigeridentifikationsnummer der Gemeinde Großerlach

Was müssen Sie tun ?
Abbucher werden gebeten, die ausgewiesene internationale Bankverbindung mit den Angaben auf ihrem Kontoauszug zu vergleichen. Wenn Sie Abweichungen zwischen den Kontoangaben im Schreiben und den Angaben auf ihrem Kontoauszug feststellen, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit der Gemeindekasse unter Telefon 07903/9154-23 auf.
In den Fällen, in denen die Einholung eines neuen Lastschriftmandats notwendig wird, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung. Dieser ist ein Formular zur Erteilung eines neuen Lastschriftmandats beigefügt. Wenn Sie weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie die Angaben auf dem Formular zu prüfen und dieses unterschrieben bis zum 06.11.2013 an die Gemeinde zurückzugeben.

Die bisherige Einzugsermächtigung heißt künftig „SEPA-Basislastschriftmandat“
Künftig werden von der Gemeinde Großerlach ausschließlich Formulare für ein SEPA-Basislast­schriftmandat herausgegeben. Mit der Umstellung können auch nur noch diese Mandate am Lastschriftverfahren teilnehmen. Formulare erhalten Sie bei der Gemeindekasse Großerlach.
Mit der Einführung der SEPA-Richtlinien gelten andere Einrichtungsfristen bei den Banken. Wir müssen die Daten frühzeitig zur Bank geben, damit diese am Fälligkeitstag ausgeführt werden. Wenn Sie uns also ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder wenn sich die Bankverbindung ändert, muss uns das spätestens 2 Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Des Weiteren ist das ausgefüllte Formular im Original bei der Gemeinde einzureichen. Die Übermittlung des ausgefüllten Formulars an die Gemeinde per Telefax oder email ist nicht mehr zulässig.

Wie ist IBAN und BIC aufgebaut ?

bisher Kontonummer - künftig  IBAN
Die sogenannte „IBAN“ ( = International Bank Account Number, übersetzt: Internationale Bankverbindung ) wird von den meisten Banken bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen ausgewiesen. Bei neueren Bankkarten ist diese auch schon aufgedruckt. Die IBAN ist in Deutschland immer gleich aufgebaut und hat 22 Stellen.

Aufbau der IBAN:
- Länderkennzeichen (DE) (2-stellig)
- Prüfziffer (2-stellig), die Prüfziffer hilft bei der Erkennung von Zahlendrehern
- bisherige Bankleitzahl (8-stellig)
- bisherige Kontonummer (10-stellig), wenn die Kontonummer keine 10 Stellen hat, wird nach vorne mit Nullen auf 10 Stellen aufgefüllt

bisher  Bankleitzahl (BLZ)  - künftig  BIC 

Die BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl der Bank. Die BIC hat 11 Stellen.

Aufbau der BIC:
- Bankkürzel (4-stellig)
- Ländercode (2-stellig)
- Ortscode (2-stellig)
- Filial- oder Abteilungskürzel (3-stellig) fehlt diese Angabe, wird mit XXX auf insgesamt 11 Stellen aufgefüllt

Die neuen Bankverbindungen der Gemeinde Großerlach lauten:

Kreissparkasse Waiblingen
IBAN:  DE 79 6025 0010 0000 7001 42
BIC:    SOLADES1WBN

Volksbank Backnang
IBAN:   DE 67 6029 1120 0742 0540 04
BIC:  GENODES1VBK

Haben Sie noch Fragen zu SEPA ? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de