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Auf der Gemeindeverwaltung gingen Hinweise ein, wonach ein Hund nach dem Gassigehen in Folge von inneren Verätzungen zu Tode kam. Aufgrund der Umstände des Vorfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ursache für die tödlichen inneren Verletzungen die Aufnahme eines vergifteten Köders gewesen sein könnte. Nachdem es bereits im vergangenen Jahr zu einem ähnlichen Vorfall gekommen ist, wird Hundehaltern zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten.
Das betroffene Gebiet kann ungefähr wie folgt eingegrenzt werden: Großerlach, vom Gewerbegebiet Mainhardter Weg über Kläranlage/Schul- und Sportzentrum, bis Freizeitzentrum Großerlach.
Um sachdienliche Hinweise wird gebeten. Die Gemeindeverwaltung rät in solchen Verdachtsfällen grundsätzlich zur Anzeigenerstattung. Derart massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sind kein Kavaliersdelikt