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Die Energiewende ist erklärtes gesamtgesellschaftliches Ziel. Um dies zu erreichen, soll die Nutzung von Windenergie im Land Baden-Württemberg deutlich ausgebaut werden. Dabei hinkt die Realisierung den formulierten Zielen aktuell deutlich hinterher. Jüngere diesbezügliche Pressemeldungen deuten darauf hin, dass zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren unter anderem die besondere Schutzfunktion von Landschaftsschutzgebieten, welche bisher bei jeglichen Vorhaben sehr restriktiv gehandhabt wurde, dem Bau von Windkraftanlagen künftig nicht mehr entgegenstehen könnte. Dies könnte sich auch auf die laufende Regionalplanung und Flächennutzungsplanung bezogen auf die Gemarkung der Gemeinde Großerlach auswirken.
Gleichzeitig herrscht unter den zahlreichen Windenergieunternehmen eine Art „Goldgräberstimmung“. Die Gemeindeverwaltung wurde darüber informiert, dass offensichtlich einzelne Unternehmen bereits jetzt direkt – ohne Kenntnis der Gemeinde - auf Eigentümer von Grundstücken zugehen, welche innerhalb von Potentialflächen der Regionalplanung liegen. Über vorzeitige Pachtverträge o.ä. soll offensichtlich versucht werden, sich frühzeitig Nutzungsrechte an den betroffenen Grundstücken zu sichern.
Das ist natürlich nicht verboten, wir möchten aber darauf hinweisen, dass es nach Ansicht der Gemeindeverwaltung völlig verfrüht wäre, sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits vertraglich an einen potentiellen Investor zu binden.
Ein Grund hierfür ist, dass die laufenden Planungen zur Standortausweisung noch nicht abgeschlossen sind. Auch wurde für noch keinen Standort die Genehmigungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit abschließend geprüft. Der Hauptgrund aber ist, dass im Falle eines möglichen Standorts versucht werden sollte, alle betroffenen Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Gemeinde an einen Tisch zu holen. Nur so kann ein fairer und gerechter Interessensausgleich sichergestellt und eine Realisierung mit dem bestmöglichen Partner herbeigeführt werden.