Gemeinde Großerlach

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Ja, es schneit!

Ja, es schneit!
Wir haben dieses Jahr wieder einmal einen schneereichen Winter. Unablässig fallen neue Massen vom Himmel. Kaum sind Straßen, Wege und Hofflächen geräumt, kann man schon wieder von vorne beginnen. Inzwischen geht uns allen langsam der Platz aus, wo die geräumten Schneehäufen abgelagert werden können. Die Mitarbeiter von Bauhof und Straßenmeisterei arbeiten nahezu rund um die Uhr, auch am Wochenende. Derartige extreme Verhältnisse können wir nur gemeinsam meistern – und mit gegenseitiger Rücksichtnahme und gegenseitigem Verständnis! Genau letzteres lassen einige zur Zeit aber leider vermissen. Täglich gehen telefonisch oder per email unzählige Beschwerden – bisweilen in unverschämtem Ton und in aller Regel in der Sache unbegründet - im Rathaus ein und beschäftigen meine Mitarbeiter, bzw. halten sie von ihrer Arbeit ab. Ich drücke das so deutlich aus, weil es sowohl von der Arbeitszeit her, als auch psychisch, eine Belastung für Mitarbeiter ist, welche letztlich alle nur ihr Bestes tun – aber auch wir können den Schnee nun einmal nicht einfach wegzaubern. Niemand ist für die extremen Schneemassen verantwortlich, welche uns diese Jahreszeit derzeit beschert! Dabei wird die Durchführung des Räumdienstes auch zunehmend erschwert durch beispielsweise auf der Fahrbahn dauerhaft abgestellte Fahrzeuge. Untenstehend darum nochmals eine entsprechende Information über geltende Bestimmungen, um deren Beachtung wir bitten.
Erlauben Sie mir abschließend den Hinweis, dass zum Beispiel in reinen Siedlungsstraßen grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung eines Winterdienstes besteht. Die Gemeinde leistet zum Wohle ihrer Bürgerschaft also deutlich mehr, als sie es müsste. Eine Tatsache, die übrigens Besucher „von außerhalb“ regelmäßig anerkennend erwähnen – und es motiviert unsere Leute, wenn auch unsere eigenen Bürger dies anerkennen.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Verständnis

Ihr
Christoph Jäger
Bürgermeister

Problemstellungen für den kommunalen Winterdienst
Der Schneepflug benötigt für ein sicheres Räumen eine Mindestdurchfahrbreite von 3,50 m. Diese ist in einigen Straßen wegen abgestellter Fahrzeuge oder sogar Anhänger nicht mehr gewährleistet. Beispielhaft genannt werden:
Dr.-Erdmannstraße (Neufürstenhütte) / Schillerstraße / Goethestraße / Am Berg / Sommerhalde (Großerlach) / Ortsdurchfahrt Liemersbach / Finkenstraße (Schönbronn)
Dem Winterdienst ist es hier nur unter Inkaufnahme eines erhöhten Unfallrisikos möglich, zu räumen bzw. bei Glatteis zu bestreuen. In Wohnstraßen, bei welchen keine gesetzliche Verpflichtung zum Winterdienst besteht, muss damit gerechnet werden, dass kein Räumdienst mehr durchgeführt werden kann, wenn das Unfallrisiko zu hoch ist. Die Besitzer bzw. Fahrer von Kraftfahrzeugen werden deshalb dringendst darum gebeten, ihre Fahrzeuge nicht auf den Straßen, sondern auf den Hofflächen, in Garagen und Carports zu parken. Falls dies nicht möglich ist, können die Fahrzeuge im Winter auch auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Aus gegebenem Anlass möchten wir auch auf die geltenden Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung hinweisen. Hiernach ist es verboten, unter anderem an folgenden Stellen zu parken:

  • an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,
  • im Bereich von scharfen Kurven,
  • bis zu 5 m vor und hinter Einmündungen, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, bei schmalen Fahrbahnen auch gegenüberliegend von Einmündungen und Einfahrten
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • auf Wendeplatten

Räum- und Streupflicht der Anlieger
Anlieger an Geh- und Fußwegen, sowie die Anlieger an Straßen ohne Gehweg, möchten wir nochmals auf die Erfüllung der Räum- und Streupflicht hinweisen. An einigen Stellen besteht hier Verbesserungsbedarf. Dies betrifft auch den neuen Gehweg entlang der OD Grab. Auch hier besteht Räum- und Streupflicht. Der Schnee sollte in der Regel am Fahrbahn-/ Gehwegrand angehäuft werden. Leider müssen wir beobachten, dass einige Grundstückseigentümer den Schnee von privaten Hofflächen auf die Straße schmeissen. Dies ist nach der Streupflichtsatzung der Gemeinde verboten. Wir bitten darum, dies zu unterlassen.
Die meisten Anlieger tun hier jedoch bereits ihr Bestes, was wir sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Vielen Dank dafür!

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de