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Der durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde gewohnt zuverlässig durchgeführte Winterdienst geht in erheblichem Maße über den rechtlich vorgeschriebenen Mindestumfang hinaus. Obwohl der Winter nur wenige Tage alt ist, ist deshalb das vorab prall gefüllte Salzlager schon beinahe zur Hälfte leer. Aus diesem Grund sieht sich die Gemeinde Großerlach gezwungen, den Winterdienst auf verschiedenen Nebenstrecken einzustellen. Es handelt sich hierbei um folgende Straßen:
Für diese Strecken bestehen zumutbare Ausweichstrecken über Bundesstraße und Kreisstraßen.
Des weiteren behält es sich die Gemeinde vor, in reinen Siedlungsstraßen den Winterdienst einzuschränken, bzw. den Einsatz von Streusalz zu reduzieren oder einzustellen.