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Bekanntermaßen beabsichtigt der Marktführer unter den Internetsuchmaschinen, die Firma Google, beabsichtigt auch in Deutschland detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet zu stellen. Davon könnte auch Ihr Grundstück betroffen sein.
Die Verbraucher haben ein Recht auf Widerspruch, wenn sie sich durch die Aufnahmen in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen. Das Unternehmen Google hat zugesagt, das Angebot „Google Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Dazu sollen die betreffenden Objekte (Häuser, Wohnungen, Gärten, …) unkenntlich gemacht werden.
Wie kann ich widersprechen?
Die zuständigen Ministerien empfehlen den Verbrauchern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. In diesem Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden, damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann, etwa über die Farbe des Hauses, Art und Zahl der Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten.
Widerspruch kann eingelegt werden im Internet unter www.google.de/streetview oder schriftlich bei der Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg. Das Bundesverbraucherministerium hat im Internet unter www.bmelv.de weitere Informationen, sowie einen Musterbrief für den Widerspruch eingestellt. Der Musterbrief ist darüber hinaus auch im Rathaus Großerlach, Einwohnermeldeamt, erhältlich.