Hauptmenü
- Gemeinde & Wirtschaft
- Freizeit & Kultur
- Rathaus & Verwaltung
- Leben & Wohnen
Das in Gruben gesammelte Abwasser (Grauwasser aus Küche, Bad, Waschküche usw. sowie Fäkalabwasser) darf ab dem 01.01.2010 grundsätzlich nicht mehr ausgebracht und landwirtschaftlich verwertet werden. Betroffene Landwirte wurden hierüber bereits im Sommer 2009 durch ein entsprechendes Rundschreiben des zuständigen Umweltschutzamtes informiert.
Eine der in dem Schreiben des Umweltschutzamtes aufgezeigten künftigen Entsorgungsmöglichkeiten ist die Verbringung der Abwässer zu einer leistungsfähigen kommunalen Kläranlage. Leider sind die Kläranlagen der Gemeinde Großerlach aufgrund ihrer zu geringen Einwohnergleichwertzahlen zu klein ausgelegt, um eine gesammelte Zuleitung großer Mengen konzentrierter Abwässer und Fäkalabwässer ordnungsgemäß verarbeiten zu können. Aus diesem Grund hat die Gemeindeverwaltung interkommunale Vereinbarungen mit Nachbarkommunen abgeschlossen, deren Sammelkläranlagen ausreichend dimensioniert sind. Die bei uns gemeldeten Landwirte, die bisher ihr Abwasser landwirtschaftlich ausbrachten, und bei Fortbestehen des landwirtschaftlichen Betriebs auch künftig ihre Abwässer selbst transportieren dürfen, erhalten in den nächsten Tagen ein konkretes Anschreiben hierzu.
Sollten Sie zur vorgenannten Personengruppe gehören, und in den nächsten Tagen kein diesbezügliches Anschreiben erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Ansprechpartnerein: Frau Schieber, BMA Großerlach).
Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass es bereits bisher untersagt war, Abwässer aus anderen als landwirtschaftlichen Anwesen landwirtschaftlich auszubringen, bzw. Fremdabwässer (z.B. Grubeninhalte eines „Nachbarn“) zusätzlich zu den eigenen Abwässern auf den eigenen landwirtschaftlichen Flächen auszubringen.