Gemeinde Großerlach

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Abbau von Hürden beim Breitbandausbau

Bürgermeister im Oberen Murrtal bekräftigen die Notwendigkeit von Vereinfachungen und Bürokratieabbau bei der Breitbandförderung
Zu einem gemeinsamen Breitbandprojekt im interkommunalen Verbund haben sich die Stadt Murrhardt und ihre Nachbargemeinden Althütte, Großerlach und Sulzbach an der Murr zusammengeschlossen. Aus ihren in den vergangenen Monaten und Jahren seit der Gründung im Mai 2017 gemachten Erfahrungen können sie die jüngsten Berichte und Kommentare zur dringend notwendigen Vereinfachung und Entschlackung der Förderverfahren nur bekräftigen. Nachdem die zunächst erforderlichen Förderzusagen von Bund und Land auf dem Tisch lagen blieb die erste Ausschreibungsrunde auch im Fall dieser vier Partnerkommunen ohne verbindlichem Angebot – lediglich die Telekom hatte als einziges Unternehmen überhaupt eine konkrete Interessensbekundung abgegeben. Nach langwierigen Überplanungen, Untersuchungen und Nachverhandlungen lag dann im Dezember 2019 endlich ein verbindliches Angebot auf dem Tisch. Bevor nun aber der Auftrag zur Umsetzung erteilt werden durfte, mussten die vier Kommunen unter der Federführung der Stadt Murrhardt auf der Grundlage dieses Angebots nochmals einen finalen Förderantrag stellen – sozusagen der Antrag nach dem Antrag. Auch dieses Prüfverfahren nimmt nochmals viel Zeit und Energie in Anspruch. Darüber hinaus ist die Gesamtangelegenheit so komplex, dass Gemeinden dies fachlich und personell gar nicht leisten können. Für das gesamte Antragsverfahren ist also die Begleitung und Betreuung durch ein Fachbüro erforderlich. Nachdem erneut eingegangene Nachfragen der von der Bundesregierung mit der Antragsabwicklung beauftragten ateneKom zeitnah beantwortet werden konnten, hoffen die Partnerkommunen im Oberen Murrtal nun, dass Ende 2020, also über drei Jahre nach Projektbeginn, endlich mit der Umsetzung begonnen werden darf.
Wir stehen uns beim unabdingbaren Ziel eines zu 100 % flächendeckenden Versorgungsgrades mit zukunftsfähiger Glasfasertechnologie selbst im Weg, so die vier Bürgermeisterkollegen. Wenn nicht nur die Antragsverfahren, sondern danach auch die konkrete Abwicklung der Fördermodelle spürbar und ernsthaft vereinfacht und entschlackt werden, wird dieses Ziel bis 2025 definitiv nicht erreichbar sein.
Dabei stehen auch wettbewerbsrechtliche Hürden der EU der effizienten Nutzung von Synergien im Wege. So wurde beispielsweise in einem kürzlich an die Gemeinden übermittelten Informationsschreiben der ateneKom darauf hingewiesen, dass im Falle einer Mitverlegung einer zusätzlichen Leitung in einem geförderten Leitungsgraben die anteilig zu rechnenden Tiefbaukosten aus der Förderung herausgenommen werden müssen. Dies sei zwar wettbewerbsrechtlich nachvollziehbar, führe aber zwangsläufig zu einer Verzögerung und Verteuerung des Breitbandausbaus.
Darauf machte Bürgermeister Christoph Jäger, Großerlach, im Namen seiner Kollegen vergangene Woche in einem Schreiben an den für Digitale Infrastruktur zuständigen parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger mit einer rein beispielhaften und stark vereinfachten Modellrechnung aufmerksam. Danach würde sich bei einem theoretischen Projekt mit förderbaren Tiefbaukosten von 1 Mio Euro im Falle einer anteilig anzurechnenden Mitverlegung der kommunal zu leistende Eigenanteil von 100.000 € auf 325.000 € mehr als verdreifachen. Da sich dies eigentlich keine Gemeinde leisten könne, untergrabe diese Regelung das gemeinsame politische und gesellschaftliche Ziel eines schnellstmöglichen Ausbaus der Breitbandinfrastruktur. Stattdessen sollte eine Mitverlegung zum Anschluss weiterer Gebiete in einem geförderten Leitungsgraben ohne anteilige Reduzierung der Fördersumme nicht nur möglich, sondern wo immer sinnvoll sogar verpflichtend sein.
Den Bürgermeistern ist bewusst, dass die geltenden Bestimmungen zum Wettbewerbsrecht innerhalb der EU eine rechtskonforme Breitbandförderung nicht gerade vereinfachen. Und natürlich müsse auch eine gewisse Kontrollfunktion gewährleistet sein, wenn Fördergelder in Millionen oder gar Milliardenhöhe fließen. Aber andererseits müssen dennoch im Sinne der enormen Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung für unsere Zukunftsfähigkeit bürokratische Barrieren und Hürden dringend auf das vertretbare Mindestmaß abgebaut werden, damit die enorme Energie und die finanziellen Mittel, die diese Mammutaufgabe uns allen abverlangt, effizient für konkrete Maßnahmen eingesetzt werden und nicht im bürokratischen Nirvana versanden.

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Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de