![]() © 2019 Gemeinde Großerlach cm city media GmbH Dienstleistungen in der GemeindeFortbildung im öffentlichen Dienst - Aufstiegslehrgang an der Führungsakademie besuchenDer Aufstiegslehrgang ist ein wesentlicher Teil eines mehrstufigen Verfahrens, in dem besonders qualifizierte Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der Landesverwaltung für den Aufstieg in den höheren Dienst vorbereitet werden. Der zweiwöchige Lehrgang mit abschließender zweitägiger Prüfung wird von der Führungsakademie Baden-Württemberg durchgeführt. Die Lehrgangsteilnehmenden sollen bestimmte, für eine Tätigkeit im höheren Dienst als wichtig erachtete soziale und problemlösende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und trainieren. Der Lehrgang endet mit einer Leistungsbewertung durch zwei Bewertungskommissionen aus je drei Personalreferenten der Ressorts. Lernziele Die Bediensteten sollen
Generelle Zuständigkeit:die Führungsakademie Baden-Württemberg Voraussetzungen:Zielgruppe des Aufstiegslehrgangs (§ 22 LBG) sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, die
Ablauf:Die Führungsakademie plant entsprechend den Bedarfsangaben der Ressorts die Durchführung von Aufstiegslehrgängen. Die Auswahl der Kandidaten dieser Plätze erfolgt in jedem Ressort nach den dortigen Verfahrensregelungen. Sobald feststeht, welche Bediensteten am Aufstiegslehrgang teilnehmen werden, meldet das Ressort diese der Führungsakademie. Die Führungsakademie teilt den gemeldeten Teilnehmenden dann die genauen Lehrgangsinformationen und das weitere Vorgehen mit. Kosten:Die Kosten für den Lehrgang mit anschließender Leistungsbewertung sowie die Reisekosten übernimmt Ihre Dienststelle, wenn Sie von dieser zum Aufstiegslehrgang entsandt wurden. Frist:Die aktuellen Termine, an denen Aufstiegslehrgänge angeboten werden, sowie Anmeldefristen finden Sie im Onlineangebot der Führungsakademie. Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Führungsakademie Baden-Württemberg hat dessen ausführliche Fassung am 13.08.2015 freigegeben. Auf einen KlickInformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. |