![]() © 2019 Gemeinde Großerlach cm city media GmbH Dienstleistungen in der GemeindeGewerbezentralregister - Auskunft beantragenInhalt:
Sinn:
Hinweis: Das Gewerbezentralregister enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. In einem Auszug aus dem Gewerberregister finden Sie Angaben zum:
Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben. Unterlagen:für natürliche Personen:
für juristische Personen:
Ablauf:Wenn Sie die Auskunft online beantragen möchten:
Wenn Sie die Auskunft persönlich beantragen möchten:
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
Kosten:EUR 13,00 Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Großerlach
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesjustizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2018 freigegeben. Auf einen KlickInformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. |