![]() © 2019 Gemeinde Großerlach cm city media GmbH Dienstleistungen in der GemeindeGrundbuch - Einsicht nehmenDas Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks, beispielsweise
Sie sollten Einsicht in das Grundbuch nehmen, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Sie kaufen sonstmöglicherweise ein Grundstück mit Belastungen, die Ihnen nicht bekannt sind. Generelle Zuständigkeit:
Hinweis: 13 Amtsgerichte führen in Baden-Württemberg das Grundbuch. Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Internet bei der Notarauskunft der Bundesnotarkammer unter "Grundbuchamtssuche". Ob bei einer Gemeinde eine Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet ist, können Sie bei der Gemeindeverwaltung erfragen oder im Internet abrufen. Voraussetzungen:Sie müssen ein berechtigtes Interesse haben, das Grundbuch einzusehen. Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen die Einsicht in das Grundbuch bei der zuständigen Stelle beantragen. Erfragen Sie dort vorher, ob Sie den Antrag mündlich, schriftlich oder persönlich stellen müssen. Dies ist abhängig vom Einzelfall. Hinweis: Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie zwangsvollstrecken möchten. Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen?Damit muss derEigentümer oder die Eigentümerin einverstanden sein. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen. Kosten:
Frist:keine Sonstiges:Informationen zu Auszügen aus dem Grundbuch finden Sie in der Leistung "Grundbuchabschrift beantragen". Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-
Sprechzeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.07.2019 freigegeben. Auf einen KlickInformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. |