![]() © 2019 Gemeinde Großerlach cm city media GmbH Dienstleistungen in der GemeindeGrundstücksteilung - Erklärung abgebenBei der Teilung eines Grundstücks wird ein Grundstücksteil grundbuchmäßig abgeschrieben und als selbstständiges Grundstück eingetragen. Sonderfälle Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück:
Tipp: Bei Fragen an die untere Baurechtsbehörde sollten Sie Angaben zu dem Grundstückwie z.B.Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer angeben. Generelle Zuständigkeit:das Grundbuchamt Hinweis: In Baden-Württemberg istdas Grundbuchamt anders als in anderen Bundesländern nicht bei den Amtsgerichten, sondern bei den Gemeinden angesiedelt. Im Zuge der Einführung des maschinell geführten Grundbuchs wurden die Grundbuchämter einiger Gemeinden aufgehoben und ihre Bezirke den Grundbuchämtern anderer Gemeinden zugewiesen. Ob die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet, über ein Grundbuchamt verfügt beziehungsweise wohin Sie sich sonst wenden müssen, erfahren Sie bei der dortigen Gemeindeverwaltung. Für Eintragungen in das Grundbuch von Grundstücken, die im Stadtbezirk Stuttgart liegen, ist grundsätzlich das Amtsgericht Waiblingen zuständig. Davon ausgenommen ist zurzeit der Bezirk Botnang, dessen Grundbuchangelegenheiten dem Amtsgericht Böblingen zugewiesen sind. Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der sich das Grundstück befindet. Voraussetzungen:Sie haben die neuen Grenzen vermessen lassen (Vermessungsauftrag). Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut ist oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechen. Vor allem müssen Sie die Abstandsvorschriftenbeachten. Gegebenenfallsmüssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung beantragen. Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen. In den genannten Sonderfällen muss die Grundstücksteilung durch die Gemeinde, Umlegungsstelle beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden. Unterlagen:
Ablauf:Um die Grundstücksteilung im Grundbuch eintragen zu lassen, müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erklärung abgeben. Kosten:
Rechtsgrundlage:allgemein:
für diegenannten Sonderfälle:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amtsgericht Waiblingen -Grundbuchamt-
Sprechzeiten: Telefonische Erreichbarkeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben. Auf einen KlickInformationDie Texte werden über das Service-Modul "s-Komm BW" der cm city media GmbH vom Portal Service-BW vollständig übernommen und eingelesen. |