Gemeinde Großerlach

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Öffentliche Bekanntmachungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 25. Februar 2021 beschlossen, die Öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach künftig auf der Internetpräsenz der Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen. Grundlage für den Beschluss sind § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg und § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung.
Die entsprechende Bekanntmachungssatzung finden Sie hier.

Die Öffentlichen Bekanntmachungen werden auf der Internetseite in der Regel für die Dauer von zwei Monaten zur Verfügung gestellt.

Aktuell veröffentlichte Bekanntmachungen der Gemeinde Großerlach

Bekanntmachung: Inkrafttreten Bebauungsplan "Mainhardter Weg, 3. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Großerlach hat am 18.01.2024 in öffentlicher Sitzung den im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan „Mainhardter Weg, 3. Änderung“ und der dazu gehörenden örtlichen Bauvorschriften tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 LBO BW).

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeinde Großerlach

Stuttgarter Straße 18

rathaus(@)grosserlach.de